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Vulnerabilität - Besondere Schutzbedürftigkeit

Ein wichtiger Schwerpunkt bei der Aufnahme von Flüchtlingen ist die Identifizierung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge und die anschließende Einleitung entsprechender Maßnahmenketten.

Zur Gruppe der sogenannten vulnerablen Schutzsuchenden gehören unter anderem (unbegleitete) Minderjährige, Personen mit Behinderung, ältere Personen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer von Menschenhandel, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben.

Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit schutz-bedürftigen Flüchtlingen ist die EU-Aufnahmerichtlinie für Schutzsuchende (2013/33/EU). Diese EU-Richtlinie setzt Deutschland bisher nur teilweise um.

Begleitete Minderjährige

Hier finden Sie Informationen zu geflüchteten Kindern und Jugendlichen, sowie Informationen zum Recht auf Beschulung

Geflüchtete Frauen und Mädchen

Hier finden Sie Materialien, verantwortliche Fachstellen und Projkete für Geflüchtete Frauen und Mädchen

Traumatisierte und kranke Flüchtlinge

Hier finden Sie eine  Infosammlung  zum Umgang und zur Unterstützung mit traumatisierten Geflüchteten

Flüchtlinge mit Behinderungen

Hier finden Sie Materialien und verantwortliche Fachstellen für Flüchtlinge mit Behinderung

LSBTIQ*-Geflüchtete

Hier finden Sie eine Informationssammlung für LSBTIQ*-Geflüchtete

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) sind nicht in Landeseinrichtungen untergebracht und daher hier nicht weiter gelistet. Falls sie sich für diese Gruppe von Schutzsuchenden interessieren, finden Sie viele relevante Hinweise und Informationen auf der Website des Flüchtlingsrat NRW e.V. unter: 

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete

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