Allgemeine Hintergrundinformationen
Der erste Schritt für Schutzsuchende in Deutschland ist die Registrierung in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Wenn eine Person in Deutschland einen Asylantrag stellt, wird sie nach einer mit dem Königsteiner Schlüssel berechneten Quote einem Bundesland zugeteilt. Dabei finden persönliche Bedürfnisse wie vorhandene Kontakte bei der Verteilentscheidung grundsätzlich keine Berücksichtigung.
Nach der Zuteilung werden die jeweiligen Landesaufnahmeeinrichtungen die offiziellen Anlaufstellen für die schutzsuchende Person. Mit der Äußerung des Asylgesuchs geht dann auch eine Wohnverpflichtung in der jeweiligen Landesaufnahmeeinrichtung einher. Diese Einrichtungen werden in Verantwortung der Bundesländer organisiert und betrieben.
In NRW liegt die Verantwortung i. d. R. bei der jeweiligen Bezirksregierung von Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster. Das Land NRW verfügt seit Ende 2017 über ein dreistufiges System der Landesaufnahme und -unterbringung. Die drei Stufen werden nacheinander durchlaufen und haben verschiedene Funktionen. Genaueres können Sie hier nachlesen:
Die Zuständigkeiten und Aufgaben der Einrichtungen und Behörden im Landesaufnahmesystem sind in der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen ZustAVO geregelt.
Landesaufnahmeeinrichtungen sind für einen längeren Aufenthalt ungeeignet. Zudem werden Integration und gesellschaftliche Teilhabe in ihnen durch Arbeitsverbote, fehlende Schulpflicht, einen fehlenden Zugang zu Integrationskursen, Residenzpflicht und eine unzureichende Gesundheitsversorgung systematisch verhindert.
Nach der Erstaufnahme sollten Schutzsuchende aus unserer Sicht deshalb zügig einer Kommune zugewiesen werden. Der aktuelle Trend steht dem jedoch entgegen, denn die Verweildauer in Aufnahmeeinrichtungen wurde in den vergangenen Jahren erheblich ausgeweitet anstatt verkürzt zu werden.
Weitere rechtliche Vorgaben zur Landesaufnahme
Die Lebensbedingungen in Aufnahmeeinrichtungen werden außerdem durch Qualitätsstandards des Landes NRW in den Bereichen Leistungen, Gewaltschutz und Sicherheitsdienstleistungen gerahmt. Zu diesen finden Sie genauere Informationen unter „Qualitätsstandards“ auf dieser Website. Darüber hinaus sind folgende weitere Erlasse maßgeblich für die Unterbringungssituation von Schutzsuchenden in NRW:
