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Qualitätsstandards 

Landesaufnahmeeinrichtungen müssen bestimmte Mindeststandards erfüllen. Für den Betrieb der jeweiligen Einrichtung werden verschiedene Dienstleister*innen für verschiedene Aufgaben beauftragt. So teilt sich die Verantwortung für Betreuung, Sicherheit, Verpflegung etc. auf unterschiedliche Firmen auf. Festgehalten ist dies in der Leistungsbeschreibung der Bezirksregierung Arnsberg – Vergabe Organisation und Betreuung in ZUE/EAE (Stand 28.08.2025). Weitergehende Informationen zur Leistungsbeschreibung finden Sie hier.

Es gilt zudem seit April 2017 ein verbindliches Landesgewaltschutzkonzept für Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW. Dieses beinhaltet bauliche, organisatorische, institutionelle sowie sozialpädagogische und psychologische Maßnahmen, um Gewalt in den Unterkünften vorzubeugen bzw. auf diese zu reagieren.

Auch für den Einsatz von Sicherheitskräften in ZUE und EAE wurden strenge Standards festgelegt.

Die Einhaltung der Qualitäts- und Sicherheitsstandards wird durch die Standortleitung überwacht, d. h. durch die jeweilige Bezirksregierung. Darüber hinaus werden Mobile Kontrollteams (MKT) der Bezirksregierungen eingesetzt, die stichprobenartig Kontrollen der Aufnahmeeinrichtungen durchführen.

Die Koordinierung und Umsetzung der Angebote durch die Dienstleister*innen in Absprache mit der jeweiligen Bezirksregierung im Sinne ihrer Bewohner*innen gestaltet sich punktuell herausfordernd. Ein unabhängiges „dezentrales Beschwerdemanagement“ greift die Beschwerden von Schutzsuchenden auf. Es steht jedoch aufgrund von Umstrukturierungen inzwischen nur noch in einigen Unterkünften zur Verfügung.

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