Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF)
Verfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – NRW (Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.)
Die Verfahrensberatung „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ (UMF) unterstützt die besonders schutzbedürftige Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bei der Abwägung der Schritte im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren. Die Beraterinnen ergänzen das Clearingverfahren innerhalb der Jugendhilfe um asyl- und aufenthaltsrechtliche Aspekte. Sie fördern, dass die minderjährigen Flüchtlinge das Asyl- und Aufenthaltsrecht besser verstehen.
Durch Schulung, Fachbegleitung und Öffentlichkeitsarbeit fördern die Verfahrensberaterinnen, dass die Vormünder die jungen Flüchtlinge mit asyl- und aufenthaltsrechtlichem Sachverstand begleiten können bzw. grundlegendes Fachwissen bei den Jugendhilfeträgern vorhanden ist. Sie ist ein von staatlichen Instanzen unabhängiges, spezialisiertes Angebot, das in Nordrhein-Westfalen an 14 Standorten verankert ist. Die Beratungsstellen befinden sich in Städten, die eine besonders hohe Anzahl von UMF vorweisen bzw. in denen ein Ankunftszentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angesiedelt ist. Durch diese räumliche Nähe soll die Zusammenarbeit von Jugendhilfeträgern, Vormündern und Verfahrensberatung für UMF erleichtert werden.
Weitere Informationen zur Verfarhensberatung UMF finden Sie hier:
Unbegleitete minderjährige Geflüchtete Broschüre "Vormundschaft für unbegleitete Minderjährige" (29.08.2019)
Der UNHCR und der Informationsverbund Asyl und Migration haben eine Handreichung zum Thema "Vormundschaft für unbegleitete Minderjährige" herausgegeben.
Die Handreichung möchte allen Personen, die sich mit der Unterstützung von unbegleiteten Minderjährigen befassen, Grundkenntnisse in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen vermitteln. Insbesondere richtet sie sich an Personen, die eine Vormundschaft übernommen haben oder übernehmen wollen.
Vermittelt werden grundlegende Informationen zu Fragestellungen, die bei unbegleiteten Minderjährigen in Bezug auf aufenthaltsrechtliche Fragen und das Asylverfahren relevant sind. Dies schließt unter anderem den Bereicht der Asylantragstellung ein, daneben aber auch Praxishinweise zur Anhörung im Asylverfahren sowie zu den Optionen, die nach der Entscheidung über den Asylantrag bestehen. Ergänzend werden in verschiedenen Übersichten die Voraussetzungen für einen Schutzstatus sowie die Rechte und Möglichkeiten nach Abschluss des Asylverfahrens dargestellt.
Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration / Die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus (2024), Übersicht: Kinder und Jugendliche haben spezielle Bedürfnisse und Rechte
Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen 2017 (MFKJKS)
Das Ministerium für Familie, Kinder,Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen gab im Jahr 2017 eine Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen heraus, in der unter anderem rechtliche Rahmenbedingungen, Handlungsempfehlungen und Hintergrundinformationen zu finden sind. Diese Handreichung finden sie hier:
Viele relevante Hinweise und Informationen finden Sie auch auf der Website des Flüchtlingsrat NRW e.V. unter:
https://www.frnrw.de/themen-a-z/umf-unbegleitete-minderjaehrige-fluechtlinge.html