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Besonderheiten vor dem Hintergrund des Coronavirus
In Deutschland leben ca. 200.000 Asylsuchende in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften (Stand:31.12.2018). Maßnahmen der physischen Distanzierung sind in der Sammelunterbringung für Asylsuchende meist nicht oder nur bedingt umsetzbar: Beengte Verhältnisse, Mehrbettzimmer und gemeinschaftliche Nutzung von Küchen und Sanitäranlagen stellen Kontexte dar, die eine Ausbreitung von Infektionserkrankungen begünstigen. Die Ansätze zu Prävention und Management von SARS‐CoV‐2 sind regional unterschiedlich, Vorgaben fehlen bisher auf nationaler und internationaler Ebene. So werden vielerorts Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte beim Auftreten einer SARS‐CoV‐2‐Infektion kollektiv unter Quarantäne gestellt. Anbei finden Sie ein Factsheet der Uni Bielefeld vom 29.05.2020 zu epidemiologischen und normativ‐rechtlichen Aspekten:
Weitere Informationen zu verschiedenen Aspekten rund um Corona, Maßnahmen die zum Gesundheitsschutz für Flüchtlinge während der Corona-Pandemie gelten, Handlungskonzepte, sowie eine Informationssammlung in verschienden Sprachen finden Sie hier:
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