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Besonderheiten vor dem Hintergrund des Coronavirus

In Deutschland leben ca. 200.000 Asylsuchende in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften (Stand:31.12.2018). Maßnahmen der physischen Distanzierung sind in der Sammelunterbringung für Asylsuchende meist nicht oder nur bedingt umsetzbar: Beengte Verhältnisse, Mehrbettzimmer und gemeinschaftliche Nutzung von Küchen und Sanitäranlagen stellen Kontexte dar, die eine Ausbreitung von Infektionserkrankungen begünstigen. Die Ansätze zu Prävention und Management von SARS‐CoV‐2 sind regional unterschiedlich, Vorgaben fehlen bisher auf nationaler und internationaler Ebene. So werden vielerorts Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte beim Auftreten einer SARS‐CoV‐2‐Infektion kollektiv unter Quarantäne gestellt. Anbei finden Sie ein Factsheet der Uni Bielefeld vom 29.05.2020 zu epidemiologischen und normativ‐rechtlichen Aspekten:

 

 

Weitere Informationen zu verschiedenen Aspekten rund um Corona, Maßnahmen die zum Gesundheitsschutz für Flüchtlinge während der Corona-Pandemie gelten, Handlungskonzepte, sowie eine Informationssammlung in verschienden Sprachen finden Sie hier:

Gesundheitsschutz für Flüchtlinge

Hier finden Sie Handlungskonzepte, Empfehlungen und Hygienepläne zum Gesundheitsschutz von Flüchtlingen während der Corona-Pandemie

Sachstandsberichte des MKFFI

Hier finden Sie Sachstandsberichte des MKFFI vor dem Hintergrund des Coronavirus

Mehrsprachige Infosammlung

Hier finden Sie eine Infosammlung zum Coronavirus in verschiedenen Sprachen

Sonderbedarfe im Zusammenhang mit Corona

Hier finden Sie Informationen und Appelle zu Sonderbedarfen von Flüchtlingen vor dem Hinergrund des Coronavirus

Erlasse vor dem Hintergund der Corona-Pandemie

Hier finden Sie rechtliche Reglungen, die Landesaufnahmeeinrichtungen vor dem Hintergrund des Coronavirus betreffen

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